Europäische Union
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Januar 2024:
Zum 1. Januar 2024 tritt die neue Version der Kombinierten Nomenklatur in Kraft. Diese jährliche Aktualisierung ist für die zolltarifliche Einreihung von Waren entscheidend, da sie die anzuwendenden Zollsätze und die statistische Behandlung der Waren bestimmt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Zollanmeldungen aktualisiert sind, um Verzögerungen und mögliche Strafen zu vermeiden.
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März 2024:
Ab dem 1. März 2024 wird die dritte Phase des Import Control System 2 (ICS2) für den maritimen Transport gestartet. Dieses System erweitert die Sicherheits- und Zollanforderungen für alle Güter, die in die EU eingeführt werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Vorankündigungen den neuen Vorschriften entsprechen, um Störungen im Warenfluss zu vermeiden.
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April 2024:
Im April 2024 plant die EU die Einführung weiterer Zollvorschriften, die speziell auf den Schutz der ökologischen und sozialen Standards abzielen. Dies umfasst strengere Kontrollen und Meldepflichten für Importeure, um sicherzustellen, dass Waren keine verbotenen Stoffe enthalten und den EU-Vorschriften entsprechen.
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Ab 2025:
Die EU startet eine umfassende Zollreform, die 2025 beginnt und über mehrere Jahre hinweg eingeführt wird. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist das EU Customs Data Hub, das eine einheitliche digitale Plattform für die Zollabwicklung bietet. Dies wird den Zollprozess erheblich vereinfachen und die Zeit für Zollformalitäten reduzieren. Unternehmen werden von einem zentralisierten System profitieren, das alle Zollinformationen bündelt und den Aufwand für die Einreichung mehrfacher Dokumente minimiert.
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Ab 2026:
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wird schrittweise eingeführt und erreicht ab 2026 seine volle Wirksamkeit. Dieser Mechanismus betrifft Importe von CO2-intensiven Produkten wie Stahl, Zement, Düngemitteln und Elektrizität. Importeure müssen die eingebetteten CO2-Emissionen dieser Produkte melden und eine entsprechende Gebühr entrichten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen EU-Herstellern und ausländischen Produzenten sicherzustellen.